Eigenblutbehandlung

Zwar wurde im August 2019 per Gesetz dem Heilpraktiker die Behandlung mittels Eigenblut untersagt. Allerdings gestattet der Gesetzgeber nach wie vor die Therapie mittels homöopathisch aufbereitetem Eigenblut.

Diese Methode verwende ich schon seit vielen Jahren in meiner Praxis. Ich habe Kontakt zu einer homöopathisch arbeitenden Apotheke, die aus dem eingesandten Patientenblut eine Ampullenserie in der von mir gewünschten Potenzreihe anfertigt.

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